Förderverein der Grundschule Medingen und Kita Zwergenland

Sonnenblumenschule e.V.

Sonnenblumen vom Dach der Schule

SATZUNG

des Vereins „Sonnenblumenschule e.V.“

als Förderverein der Grundschule Medingen und Kita Zwergenland

vom 05.04.2012

§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Sonnenblumenschule“. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz „e. V.“

2. Sitz des Vereins ist 01458 Ottendorf-Okrilla, Ortsteil Medingen.

§ 2 Zweck und Aufgaben

1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung an der Grundschule Medingen in Ottendorf-Okrilla. Der Zweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Lehrtätigkeit und des Schullebens.

2. Der Verein hat im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel folgende Aufgaben:

•Förderung der Schulgemeinschaft in der aktiven Zusammenarbeit zwischen Schülern, Eltern, Lehr- und Hortkräften;

• Mitwirkung bei der Pflege, Gestaltung und Erneuerung der Innen- und Außenanlagen der Schule einschließlich der Turnhalle;

• Ausstattung und Ergänzung der schulischen Lehrmittel sowie Unterstützung der den Bildungszielen der Schule dienenden Aufgaben, soweit dafür öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen;

• Sicherung der Möglichkeit der Teilhabe aller Schüler am Schulleben;

•Unterstützung bei der Durchführung von Klassenfahrten, Schulwanderungen und Schullandheimaufenthalten;

• Förderung von Schulfesten, der Gestaltung von Ausstellungen und anderer kulturellen und geselligen Veranstaltungen;

• Förderung der Kindertagesstätte Medingen "Zwergenland" und Pflege des Kontaktes zu ehemaligen Angehörigen der Schule, allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen der Gemeinde.

3. Alle Leistungen, die der Verein im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Aufgaben erbringt, erfolgen freiwillig. Ein Anspruch auf diese Leistungen gegen den Verein besteht nicht.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Kosten und notwendige Auslagen sind zu erstatten.

5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mittel und Vermögen

1. Die Mittel des Vereins zur Erfüllung seiner Aufgaben werden erhalten durch

• Mitgliedsbeiträge;

• Spenden;

• Erlöse aus Veranstaltungen;

• Fördermitteln;

• Erträge aus Einlagen und

• anderen Zuwendungen.

2. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge (Geschäftsjahr) und jeweils zum 31.03. eines jeden laufenden Geschäftsjahres per Bankeinzug fällig. Persönliche Beitragsrechnungen werden nur auf Anfrage gefertigt und versandt. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

3. Bleiben nach den zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Ausgaben Überschüsse, so wird eine Rücklage gebildet. Die Rücklage dient zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.

§ 6 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.

2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3. Die Mitgliedschaft erlischt:

• durch Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung;

• durch schriftliche Austrittserklärung des Mitgliedes;

• durch Streichen von der Mitgliederliste oder

• durch Ausschluss aus dem Verein.

4. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt erfolgt zum Ablauf des Geschäftsjahres, wenn die Austrittserklärung spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand vorliegt.

5. Die Streichung eines Mitgliedes aus der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand, wenn dass Mitglied mit einem Jahresbeitrag in Verzug ist und diesen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten voll entrichtet hat. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden.

6. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn das Mitglied in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit zu geben, persönlich oder schriftlich gehört zu werden.

7. Bei Streichung oder Ausschluss werden geleistete Beiträge nicht zurückgezahlt.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand

3. die Kassenprüfung.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit die Satzung hierfür nichts anderes bestimmt. Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben:

• Beschlussfassung über Satzung, Satzungsänderungen und Vereinsauflösung;

• Wahl des Vorstands;

•Bestellung der Kassenprüfer;

• Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages;

• Entgegennahme des Berichts des Vorstandes;

• Entgegennahme des Kassenberichtes;

• Entlastung des Vorstandes und

• Genehmigung des Haushaltsplanes für das folgende Geschäftsjahr.

2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand jährlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen durch schriftliche Einladung per E-Mail einberufen. Mitglieder, welche keinen E-Mail-Zugang hinterlegt haben, erhalten alternativ die Einladung per Brief.

3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt außerdem, wenn das Vereinsinteresse dies erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.

4. Die ordentlich eingeladene Mitgliederversammlung ist mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

5. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

6. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und die Vereinsauflösung, für die eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich ist.

7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterschrieben wird.

§ 9 Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei Personen:

• dem Vorsitzenden;

• dem Schatzmeister;

• dem Schriftführer.

Es können bis zu zwei weitere Personen als Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt werden. Schatzmeister und Schriftführer sind jeweils Vertreter des Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Jedes Vorstandsmitglied kann in Einzelfällen über die Verwendung von Beträgen bis 100,00 EUR entscheiden.

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neu- oder Wiederwahl erfolgt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied wählen.

3. Der Vorstand tritt regelmäßig monatlich unter Einladung des Vorsitzenden zusammen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens zwei anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

4. Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen, welches vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

§ 10 Kassenprüfung

Bei der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer mit einfacher Mehrheit gewählt. Ein Vorstandsmitglied kann nicht zum Kassenprüfer gewählt werden. Die Kassenprüfer kontrollieren am Ende des Geschäftsjahres die Bücher und die Kasse des Vereins stichprobenartig. Sie können unangekündigte Kassenprüfungen vornehmen. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben.

§ 11 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung und Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Ottendorf-Okrilla, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zugunsten der Grundschule Medingen zu verwenden hat.

Medingen, den 05.04.2012


Aktuelles

28.09.2019
15 Jahre Grundschule Medingen

13.08.2018
Der Vorstand des Fördervereins Sonnenblumenschule e.V. möchte alle Kinder und Eltern, sowie Lehrerinnen und Erzieher/-innen herzlich zum Schuljahresanfang begrüßen und drückt allen die Daumen für einen guten Schulstart.

11.08.2018
Wir freuen uns sehr, in diesem Schuljahr 25 neue Abc-Schützen an der Sonnenblumenschule in Medingen willkommen heißen zu dürfen. Zum Schulanfang überraschten wir die neuen Schüler mit kleinen Zuckertüten und wünschen allen viel Freude, Spaß und Erfolg beim Lernen!

07.06.2018
Die Viertklässler des Jahrganges 2017/2018 pflanzten zum Abschied einen Baum.

01.06.2018
Zum Kindertag überraschten wir alle Kinder der Grundschule und der Kita mit einem EIS. Ein Eismobil brachte gut 200 Portionen in die beiden Einrichtungen.

14.12.2017
Die alljährlichen Märchenaufführungen waren wieder Anlass allen Kindern ein kleines Geschenk zu mitzubringen. Außerdem gab es Mikrofone für die Stereoradios aus dem Vorjahr. Wir wünschen allen eine frohe Weihnachtszeit!

09.09.2017
Tag der offenen Tür mit Einweihung der sanierten Turnhalle und dem neuen Außengelände

August 2017
Die Sonnenblumenschule nimmt am EU- Schulprogramm teil

07.08.2017
Wir wünschen allen Schülern einen schönen Start in das neue Schuljahr und allen Erstklässlern einen erlebnisreichen ersten Schultag! Und natürlich gab es als Begrüßungsgeschenk auch wieder ein gelbes Basecap des Fördervereins...

20.06.2017
Die Viertklässler des Jahrganges 2016/2017 pflanzten zum Abschied einen Baum.

01.04.2017
Der Medinger Kindergarten feiert 65. Geburtstag! Der Förderverein überbrachte neben den Glückwünschen auch eine Menge Musikinstrumente!

22.12.2016
Ein schönes Weihnachtsfest alles Kindern, Lehrern, Erziehern und Eltern! Der Weihnachtsmann überbrauchte der GS sechs Sterioradios und Musikinstrumente. Der Kindergarten konnte sich über einen neuen Computer freuen.

10.09.2016
Auch wir sind beim 15. Dorffest mit dabei! Es erwarten Euch eine Hüpfburg, das Kinderbaggern, eine Wissensstraße, das Kinderschminken und viel gesunde Milch...

10.09.2016
Wir unterstützen den 1. Kindergarten-Cup der Gemeinde Ottendorf-Okrilla und stellen den Preis für den Sieger zur Verfügung. Sport frei und viel Erfolg...

06.08.2016
Wir wünschen allen Schulanfängern einen erlebnisreiche Schuleinführungsfeier und riesig große Zuckertüten. Und natürlich gab es als Begrüßungsgeschenk auch wieder ein gelbes Basecap des Fördervereins...

14.06.2016
Der Förderverein übergibt neue Sportshirts. Nun können die Wettkämpfe kommen.

10.06.2016
Die Viertklässler des Jahrganges 2015/2016 pflanzten zum Abschied einen Baum.

25.03.2016
Wir wünschen allen Kindern und Ihren Familien, sowie den Lehrinnen und den Mitarbeitern des Hortes ein schönes Osterfest und einen fleißigen Osterhasen!!!

23.03.2016
Schulhofkonzert mit Namika

21.03.2016
Wir haben das Schulhofkonzert gewonnen!

14.03.2016
Stimmt für unsere Sonnenblumenschule ab! Wir freuen uns auf ein Hitradio RTL Schulhofkonzert und wollen gewinnen!

18.12.2015
Der Weihnachtsmann war in der Sonnenblumenschule und überbrachte allen Schülerinnen und Schüler jeweils einen Taschenlocher...

18.09.2015
Wir begrüßen im Förderverein recht herzlich folgende neuen Mitglieder: Markus Eisold; Yvonne Helbig; Tino Fischer und Silvio Schubert

02. und 03.09.2015
Projektzirkus Hein - Kinder machen Zirkus - Karten sind noch an der "Zirkuskasse erhältlich! Die Schülerinnen und Schüler unserer Sonnenblumenschule freuen sich ihren Besuch!

22.08.2015
Die Schule ruft es ist so weit, der Ranzen steht schon lang bereit. Ihr könnt es nun kaum noch erwarten, wollt lesen, schreiben, rechnen starten. Ist Euch auch mulmig heut zumute, schaffst Ihr es mit links, von uns alles Gute! Wir wünschen allen Abc-Schützen einen schönen Schulanfang!

21.08.2015
Auch in diesem Jahr konnten sich 31 Erstklässler neben ihrem Sonnenblumen-T-Shirt über ein gelbes Basecap als Begrüßungsgeschenk des Fördervereins freuen.

18.08.2015
Der neue Sportplatz ist fertig...

26.06.2015
Die Viertklässler des Jahrganges 2014/2015 pflanzten zum Abschied einen Apfelbaum.

17.12.2014
Der Weihnachtsmann war in der Sonnenblumenschule und überbrachte allen Schülerinnen und Schüler jeweils ein Räucherhäuschen...

11.10.2014
10 Jahre Grundschule Medingen - Einweihung des Namensschildes im Rahmen des Jubiläumsfestes

12.-13.07.2014
14. Dorffest Medingen Wir waren wieder mit dabei... Ein herzliches Dankeschön allen fleißigen Helfern, dem André Vogel Fuhrunternehmen, der Firma Bauunternehmen Heinz Lange GmbH und der Sachsenmilch Leppersdorf GmbH für ihre Unterstützung!

23.05.2014
Nun kann wieder gespielt werden… Anlässlich des bevorstehenden 10-jährigen Jubiläums der Medinger Grundschule kaufte der Förderverein „Sonnenblumenschule e.V.“ für die Schülerinnen und Schüler eine neue Tischtennisplatte. In den vergangenen Tagen wurde diese auf dem Schulhof neben der Turnhalle aufgebaut. Herzlichen Dank dem Fördervereinsmitglied und Ortschaftsrat Karsten Stephan für seine finanzielle Unterstützung des Projektes!

17.12.2013
Der Weihnachtsmann überbrachte allen Schülerinnen und Schülern der Sonnenblumenschule die Weihnachtsgrüße ders Fördervereines.

13.12.2013
Der Weihnachtsmann überreichte den Kindern der KITA "Zwergenland" im Namen der Fördervereines "Sonnenblumenschule e.V." einen großen Traktor.

24.08.2013
Wir wünschen allen ABC-Schützen einen tollen Schulanfang und viel Freude beim Lernen, sowie unseren Schülerinnen und Schülern der Klassen 2 bis 4 für den Montag einen guten Start ins neue Schuljahr!

Juli 2013
Die Viertklässler pflanzten zum Abschied einen Apfelbaum.


Wir danken dem Blumengeschäft Inge Franke für den "grünen" Daumen.

06.07.2013
13. Dorffest Medingen


Wir danken allen fleißigen Helfern, dem André Vogel Fuhrunternehmen, der Firma N-Bau GmbH, dem Dachdeckermeister Joachim Lamm und der Sachsenmilch Leppersdorf GmbH für ihre Unterstützung.

13.12.2012
Ein Weihnachtsgruss aus der "Sonnenblumenschule"

06.12.2012
Der Nikolaus war auch in der Sonnenblumenschule...

13.07.2012
Die Viertklässler pflanzten zum Abschied einen Pflaumenbaum.


Wir danken auch der Familie Till von Das Glashaus - Till Garten GmbH.

07.07.2012
12. Dorffest Medingen


Wir danken allen fleißigen Helfern, der FFW Medingen und der Firma N-Bau GmbH für ihre Unterstützung.

22.06.2012
Mittelalterfest - Spectaculum in Medingen


Wir danken allen Mitglieder und fleißigen Helfern, welche uns nicht nur beim Auf- und Abbau unterstützten. Insbesondere bedanken wir uns bei Familie Hein für die leckere Suppe und bei unseren vierbeinigen Freunden, welche den Kindern viel Spaß bereiteten.

07.05.2012
20 Jahre Kindergarten Medingen - Der Förderverein gratuliert und überreicht zwei Roller.

06.12.2011
Der Nikolaus war auch bei den Kindern der Sonnenblumenschule vorbeigekommen und hatte für jeden etwas mitgebracht...

05.11.2011
Säuberung des Schulgartens

27.09.2011
Die Kita Zwergenland bedankt sich beim Förderverein.

September 2011
Ein "gebrauchtes" Buswartehäuschen aus dem Gewerbegebiet Ottendorf-Okrilla wurde durch die Gemeindeverwaltung gegenüber der Grundschule aufgebaut und erstrahlt Dank einer Sachspende der Firma Air Color Dresden GmbH im Wert von 1.680,00 Euro im neuen "grünen" Glanz.

01.09.2011
Der Förderverein setzt sich beim LRA für die Errichtung eines Fußgängerüberweges und bauliche Veränderungen an der Bushaltestelle gegenüber der Grundschule ein.

20.08.2011
Jeder Erstklässler bekommt zum Schulanfang ein gelbes Base Cup vom Förderverein überreicht.

16.08.2011
OBI spendet 12 Laubsägen mit Zubehör für die Sonnenblumenschule

08.08.2011
Der Kindergarten Zwergenland erhält Dank einer Sachspende einen neuen Fernseher.

August 2011
Die Sonnenblumenschule und die Kita Zwergenland werden mit insgesamt 21 Erste Hilfe-Sets u.a. für Exkursionen und Ausflüge aus einer Sachspende unterstützt.

seit Juli 2011
In der Bäckerei Karsten Stephan werden Bücher aus 1. Hand zum Stückpreis von 1 Euro zugunsten unseres Vereins angeboten.

25.06.2011
11. Dorffest Medingen
Vereinspräsentation mit Minibagger, Kinderschminken und Bowlingwettkampf

01.06.2011
Der Förderverein unterstützt zum Kindertag die Sonnenblumenschule mit kleinen Preisen und Süßigkeiten.

24.05.2011
Ein neuer Vorstand wurde gewählt.

30.10.2010
Säuberung des Schulgartens

04.09.2010
10. Dorffest Medingen
Vereinspräsentation mit Minibagger und Bowling auf einer Wii-Spielekonsole

28.08.2010
Säuberung des Schulgartens

19.06.2010
erstmalige Präsentation des Vereins beim Tag der offenen Tür der Sonnenblumenschule

01.06.2010
Das "Medingen" T-Shirt wurde geboren.

31.03.2010
Sonnenblumenschule e.V. wird als gemeinnütziger Verein anerkannt.

19.01.2010
Das Vorhaben Projekt "Amphitheater" soll umgesetzt werden.

08.01.2010
Der Verein wurde in das Vereinsregister eingetragen und erhält den Zusatz "e.V."

02.12.2009
Die Gründungsversammlung fand mit 10 Gründungsmitgliedern statt.


Logo des Fördervereins

Schule

This layout has been tested on

FireFox 0.9.x, IE 6, 5.5, 5.0.

optimiert für Bildschirmauflösung

1280x720, 1366x768, 1600x900


Das Sammelziel beträgt 1000 € (seit 25.10.2011)

Hier geht's zu unserem Spenden-Shop.

Sie möchten helfen. Das ist super! Wenn Ihnen die Idee gefällt, empfehlen Sie diese Seite weiter. Der Bildungsspender leitet die erhaltenen Gelder aus Einkäufen direkt an Sonnenblumenschule e.V. weiter.